Beratung durch zugelassene Personen nach der Insolvenzordnung: 07161/3071401
Welches Ziel hat die Schuldnerberatung?
Das Ziel ist stets die Befreiung von den Schulden (sog. Restschuldbefreiung).
Im gerichtlichen Insolvenzverfahren setzt dies voraus, dass der Schuldner sein pfändbares Einkommen für die Zeit von sechs Jahren an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt. Während dieser so genannten Wohlverhaltensperiode muss der Schuldner sich an verschiedene „Obliegenheiten” halten. Insbesondere muss man einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen und, wenn man ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche bemühen und man darf keine zumutbare Tätigkeit ablehnen.
Im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenregulierung gibt es keine festen Vorgaben, sondern es wird eine frei verhandelbare Regelung mit den Gläubigern getroffen. Die Möglichkeiten sind dabei umfassender und die Einschränkungen der persönlicher Freiheit des Schuldners sind in der Regel geringer. Den Gläubigern kann entweder eine Einmalzahlung oder die Zahlung monatlicher Raten für eine bestimmte Dauer angeboten werden. Die von uns entwickelten Schuldenbereinigungspläne sind stets so ausgestaltet, dass spätestens nach sechs Jahren eine vollständige Befreiung von noch bestehenden Schulden erfolgt.
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Rufen Sie uns an und spüren Sie die Erleichterung, wenn Ihnen eine Last von Schultern genommen wird. Ihre schuldenfreie Zukunft beginnt jetzt und hier.