Beratung durch zugelassene Personen nach der Insolvenzordnung: 07161/3071401

 

Welche Arten von Insolvenzverfahren gibt es?

1. Verbraucherinsolvenzverfahren: Gilt für alle, die nicht selbständig sind oder waren. Für ehemals Selbständige findet in der Regel dann das Verbraucherinsolvenzverfahren statt, wenn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen und nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind. In diesem Fall sieht das Gesetz zwingend vor, dass vor dem Insolvenzverfahren ein so genannter außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch stattfinden muss.

2. Regelinsolvenzverfahren: Gilt für alle, für die kein Verbraucherinsolvenzverfahren stattfindet.

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